Geschäftsbedingungen

MIETVERTRAG ÜBER EINEN AUTOMATISIERTEN SCHLIESSFACH-SCHRANK ZUR GEPÄCKAUFBEWAHRUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen

"Vermieter“: die Gesellschaft Lockers Lab S.r.l. mit Sitz in Via Francesco Baracca 9 – 50127 Florenz (Italien), Telefon: +393755279715 42.0000,00, E-Mail: storemyluggage@gmail.com, vollständig eingezahltes Stammkapital in Höhe von 08595090724 €, eingetragen im Handelsregister von Florenz unter der Nummer 681005, REA-Nummer: FI – XNUMX.
"Mieter“: jede natürliche oder juristische Person, die einen Mietvertrag über ein automatisiertes Schließfach (nachfolgend „Lockers“) über die vom Vermieter zur Verfügung gestellten elektronischen Kanäle (Website und App) abschließt.
"Locker“: ein Schließfach mit automatischem Öffnungsmechanismus, das zur ausschließlichen Nutzung als Gepäckaufbewahrung vermietet wird.
"Store My Luggage“: eingetragene Marke, die die von der Gesellschaft Lockers Lab S.r.l. zur Vermietung angebotenen geschlossenen Räume kennzeichnet.
"www.storemylugge.it“: die Website www.storemyluggage.it im Eigentum des Vermieters.
"Lockers Point“: die Räumlichkeiten, in denen sich die zur Vermietung angebotenen Schließfächer befinden.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Der Vermieter stellt einen geschlossenen Raum (Locker) mit automatisiertem Öffnungs- und Schließsystem zur vorübergehenden Vermietung zur Verfügung, der ausschließlich zur Aufbewahrung von Gepäck bestimmt ist.
Der Mieter akzeptiert das Angebot und schließt den Mietvertrag über ein oder mehrere Schließfächer durch ein vollständig automatisiertes Verfahren, indem er den Anweisungen in den Lockers Point oder auf den elektronischen Kanälen folgt, gemäß den dort sowie auf der Website veröffentlichten Bedingungen.
In den Lockers Point ist kein Personal vor Ort anwesend; daher übernimmt keine natürliche Person die Verwahrung der eingelagerten Gegenstände. Der vorliegende Vertrag stellt keinen Verwahrungsvertrag im Sinne der Artikel 1766 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches dar.
Der Zugang zum gemieteten Schließfach erfolgt mittels eines vom System generierten Barcodes oder Zugangsdaten, für deren sichere Aufbewahrung der Mieter verantwortlich ist.
Bei Verlust dieser Zugangsdaten kann eine manuelle Öffnung des Schließfachs ausschließlich auf Antrag des Mieters und durch vom Vermieter autorisiertes Fachpersonal erfolgen.

3. Mietdauer, Mietpreis und Zahlungsmodalitäten

Die Mietdauer wird vom Mieter bei der Reservierung festgelegt und kann zwischen mindestens einer (1) Stunde und höchstens dreihundertfünfundsechzig (365) Tagen betragen.
Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, die transparent auf der Website, in der App sowie in den Lockers Point veröffentlicht ist.
Die Zahlung muss im Voraus über die integrierten elektronischen Zahlungssysteme erfolgen.
Barzahlungen sind nicht möglich.
Alle bestätigten Reservierungen, unabhängig davon, ob sie online oder vor Ort vorgenommen wurden, sind endgültig und nicht erstattungsfähig.

4. Öffnungszeiten

Die Lockers Point sind täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr zugänglich.<br> Aus Sicherheitsgründen ist außerhalb dieser Zeiten kein Zugang zu den Räumlichkeiten und den Schließfächern möglich.

5. Pflichten des Mieters

Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, in den Schließfächern Gegenstände von erheblichem wirtschaftlichem Wert, Gegenstände illegaler Herkunft, gefährliche Gegenstände oder solche, deren Aufbewahrung gesetzlich verboten ist, zu lagern. Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend:
• lebende oder tote Tiere
• verderbliche Lebensmittel
• Bargeld, Zahlungsmittel oder Wertpapiere
• Waffen und explosive Stoffe
• Betäubungsmittel oder gefährliche Substanzen
• Abfälle
Der Mieter darf sich in den Lockers Point nur für die unbedingt erforderliche Zeit aufhalten, um sein Gepäck einzulagern oder abzuholen.
Das Rauchen ist innerhalb der Lockers Point strengstens untersagt.
Am Ende der Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, die Tür des Schließfachs ordnungsgemäß zu schließen.<br> Für jedes offen gelassene Schließfach kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € gemäß der gültigen Preisliste erhoben werden.

6. Pflichten des Vermieters und Kundendienst

Während der Öffnungszeiten der Lockers Point stellt der Vermieter den Mietern auf Anfrage einen kontinuierlichen Fernsupport zur Verfügung.<br> Die Kontaktdaten des Kundendienstes sind in den Lockers Point sowie auf der Website sichtbar angegeben.
Der Vermieter verpflichtet sich:
• das System in funktionsfähigem Zustand zu halten
• sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten für den vereinbarten Zweck geeignet sind
• im Falle einer Störung des Systems innerhalb von maximal 120 Minuten nach Meldung einzugreifen, entweder per Fernzugriff oder vor Ort, sofern erforderlich.
Die Haftung des Vermieters für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Reiseverzögerungen oder -stornierungen, entgangene Einnahmen, Gewinne, Kunden oder Geschäftsmöglichkeiten.
Der Vermieter haftet nicht für:
• Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der vom Mieter eingebrachten Gegenstände
• unsachgemäße Nutzung des Schließfachs
• nicht ordnungsgemäßes Schließen des Schließfachs
• Verlust der Zugangsdaten
• Lagerung verbotener Gegenstände.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Schließfächer.
Der Mieter bleibt allein für die eingelagerten Gegenstände verantwortlich.

7. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Die Mietdauer wird vom Mieter bei der Reservierung frei gewählt.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist nicht vorgesehen.
Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Betrags ist ausgeschlossen.

8. Verspätete Abholung

Werden die Gegenstände nach Ablauf der reservierten Mietdauer abgeholt, ist der Kunde verpflichtet, den zusätzlichen Betrag für die überschrittene Zeit gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen, die in den Lockers Point ausgehängt und auf der Website einsehbar ist.

9. Nicht abgeholte Gegenstände

Werden die Gegenstände nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ablauf der Reservierung abgeholt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Inhalt des Schließfachs zu entfernen, diesen beim örtlichen Fundbüro abzugeben und alle erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, um ausstehende Beträge einzufordern und entstandene Schäden geltend zu machen.

10. Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen infolge höherer Gewalt oder anderer Umstände außerhalb seiner Kontrolle, insbesondere Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, terroristische Handlungen, Streiks, Dienstunterbrechungen, kriminelle Handlungen Dritter, behördliche Maßnahmen, innere Mängel der eingelagerten Gegenstände oder Handlungen bzw. Unterlassungen des Mieters oder Dritter.

11. Missbrauch oder Beschädigung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei missbräuchlicher Nutzung der Anlagen oder bei Beschädigung der Einrichtungen rechtliche Schritte einzuleiten.

12. Versicherung

Schadensfälle in den Lockers Point sind durch eine Versicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € gedeckt.
Diese Versicherung entschädigt den Kunden für Schäden oder Verluste, die direkt dem Vermieter zuzuschreiben sind, innerhalb der oben genannten Grenzen sowie im Falle eines nachweisbaren Diebstahls durch Dritte.
Die Versicherung deckt nicht:
Edelsteine, Edelmetalle, Uhren, Plasma- oder LCD-Bildschirme, Navigationssysteme, Mobiltelefone, Computer, Tablets, Schmuck, Bargeld, Glas, Porzellan, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Dokumente oder Filme, Bänder, Datenträger, Speicherkarten oder sonstige Medien mit Daten oder Bildern.
Die Versicherung deckt keine indirekten Schäden, Folgeschäden, verspätete Lieferungen oder Verluste infolge eines Verstoßes des Mieters gegen diese Bedingungen.

13. Videoüberwachung

Aus Sicherheitsgründen sind die Lockers Point mit Videoüberwachungssystemen ausgestattet, die rund um die Uhr in Betrieb sind und den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.

14. Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Datenschutzgesetzen.<br> Die vollständigen Datenschutzinformationen sind am Terminal oder auf der Website des Vermieters verfügbar.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Gültigkeit oder Durchführung dieses Vertrages ist ausschließlich das Gericht in Florenz zuständig, vorbehaltlich zwingender verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften.

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